Leistungsmaßgaben

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

 

 

im Folgenden die Leistungsmaßstäbe für das zweite Halbjahr:

 

 

 

1.       Es erfolgt keine schlechte Benotung des Lernstoffs während der Lernzeit zuhause. Gute Leistungen (regelmäßige Mitarbeit, erstellte Ordner usw.) werden für das Zeugnis auch als gute Leistungen betrachtet. Man kann sich also dadurch verbessern.

 

 

 

2.       Sobald der Unterricht wieder beginnt, müssen die Lehrkräfte sich ein Bild vom Wissensstand in den Fächern machen und überprüfen, wie vollständig und gut Aufgaben daheim bearbeitet wurden.

 

 

 

3.       Die Schülerinnen und Schüler müssen dabei auch Rückmeldung von den Lehrkräften bekommen, wie ihr Lernstand ist.

 

 

 

4.       Die Inhalte, die Zuhause gelernt wurden, können nach Aufarbeitung in der Schule in Form von benoteten Lernkontrollen oder Arbeiten überprüft werden.

 

 

 

5.       Lernangebote von zuhause bleiben bestehen, wenn Schülerinnen oder Schüler nicht in die Schule gehen können oder dürfen.

 

 

 

6.       Es gibt dieses Jahr ein „Aufrücken“. Schülerinnen und Schüler erreichen die nächste Jahrgangsstufe, egal welche Noten sie haben. Wenn man aber sieht, dass die Leistung nicht ausreicht, um im nächsten Jahr mitzuarbeiten, kann man mit einem Antrag um eine freiwillige Wiederholung des Schuljahrs bitten. In diesem Fall sollte vorher eine Beratung mit Lehrkraft, Eltern und Schüler / Schülerin stattfinden. Der Antrag muss drei Wochen vor den Zeugnissen im Sekretariat sein. Wegen der Umstände darf man, wenn das Kind das Jahr schon freiwillig wiederholt hat, ausnahmsweise noch einmal freiwillig wiederholen.